Theaterbranche – gesprengte Kettenbefristung?

Tarifkampf an den Theatern. Der Normalvertrag („NV“) Bühne wurde von Gewerkschaftsseite (GDBA, also „Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und BFFS, also „Bundesverband Schauspiel“) gekündigt und läuft damit zum 31. Dezember 2024 aus. Gegenseite bzw. Sozialgegner ist der Deutsche Bühnenverein. Verhandlungen sind für den 23. Und 24.09.24 angesetzt.

Bei uns – den Beschäftigten an den Theatern – ist der Tarifvertrag für seine arbeitgeberfreundliche Gestaltung berüchtigt, sodass eine Neuverhandlung zunächst eine gute Nachricht ist. Natürlich drängt sich schnell die Frage auf, in wie weit die verhandelnden Gewerkschaften bereit – oder in der Lage – sind den Tarifvertrag tatsächlich zu verbessern. Das zurückliegende lange Festhalten an wesentlichen Eckpunkten des NV Bühne (z.B. Nichtverlängerungsregel, Bühnenschiedsgerichtsbarkeit usw.) zeichnen hier leider kein Bild von Gewerkschaften die die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Trotzdem schauen wir hoffnungsvoll und kämpferisch auf die anstehenden Verhandlungen. Sollte es zu Arbeitskampfmaßnahmen kommen, wird die FAU Duisburg/Ruhrgebiet eine Begleitung der gewerkschaftlichen Aktionen prüfen. Entscheidend wird jedoch sein, ob endlich echte Verbesserungen gefordert werden.

Genau meinen wir damit:

  • Abschaffung der Kettenbefristung, d.h. der Möglichkeit der jährlichen „Nichtverlängerung“
  • für alle NV-Bühne Beschäftigten ein tabellarisches Honorarsystem basierend auf Erfahrungsjahren im Beruf
  • Koppelung der maximalen Wochenarbeitszeit im NV Bühne an die des TVöD, bei gleichem Lohn
  • Übernahme der Regelungen zu Erschwerniszulagen aus dem TVöD
  • Abschaffung von Theaterschiedsgerichten und Bußgeldern

Um unseren Kolleg*innen einen einigermaßen kompakten Überblick über besonders problematische Regelungen im NV-Bühne (hier vor allem Bereich „Solo“ und „Bühnentechnik“) zu geben, folgen unten Zitate aus dem aktuellen Tarifvertrag mit Einordnungen zu den von uns kritisierten Punkten.

Wenn ihr selbst am Theater arbeitet und euch in der Kritik oder den Forderungen wiederfindet, meldet euch bei uns!

Organisieren wir uns kämpferisch und auf Augenhöhe. Es gibt viel zu gewinnen!

Die Betriebsgruppe Theater der FAU Duisburg/Ruhrgebiet

Karte aller Theaterspielstätten im Ruhrgebiet – egal ob kommunal gefördert, öffentlich zugänglich, ehrenamtlich organisiert oder kommerziell. Auf viele davon wird der NV-Bühne angewendet.

Auszüge und Anmerkungen zum NV Bühne

Quelle für die folgenden Zitate aus dem NV-Bühne: https://www.bffs.de/normalvertrag-nv-buehne/

Honorar/Vergütung (§58)

§ 58 Vergütung – Solo
(1) Im Arbeitsvertrag ist eine Gage zu vereinbaren. Die Einstiegsgage beträgt mindestens 2.715,- € monatlich. Für Solomitglieder mit einer Dienstzeit von mehr als zwei Jahren beträgt die Gage mindestens 2.915,- € monatlich (Mindestgage). Dienstzeit sind alle Beschäftigungszeiten, die das Mitglied als Solomitglied bei Arbeitgebern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören, zurückgelegt hat.
Mit der Gage sind die von dem Solomitglied nach diesem Tarifvertrag zu erbringenden Arbeitsleistungen abgegolten, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt.
(2) Neben der Gage können mit dem Solomitglied besondere Vergütungen wie Spielgelder oder Übersinghonorare vereinbart werden. […]

Einordnung: Wenn nach zwei Jahren die Mindestgage erreicht ist, werden nach NV-Bühne lediglich Tarifabschlüsse aus den Tarifverträgen TVöD oder TV-L „sinngemäß“ übernommen. Darüber hinaus, ist ein – nach Jahren gestaffelter – Aufstieg in Erfahrungsstufen im NV-Bühne nicht vorgesehen, wie im Folgenden § 12a verdeutlicht. Sollten Arbeitnehmer den Wunsch verspüren ihre Erfahrung in höherem Honorar abgebildet zu sehen, muss darüber individuell mit dem Arbeitgeber verhandelt werden.

§ 12a Anpassung der Gagen
(1) Werden die Arbeitsentgelte der unter den TVöD/VKA fallenden Beschäftigten rechtsverbindlich allgemein geändert, sind die Gagen der Mitglieder, deren Arbeitgeber den TVöD/VKA anwendet oder anzuwenden hat, diesen Veränderungen durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen.
(2) und (3) inhaltlich gleichlautend für TV- L und Theaterbetriebe in überwiegend öffentlicher Hand

Arbeitszeit (§5 und ergänzend dazu §64 Punkt 1 und 3):*

§ 5 Arbeitszeit
(1) Die Arbeitszeit ergibt sich aus der Dauer der Proben und der Aufführungen oder der Ausübung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit.

Darüber hinaus wird für Beschäftigte aus dem technischen Bereich in § 64 konkretisiert:

§ 64 Arbeitszeit – Bühnentechniker
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen im Durchschnitt der gesamten Spielzeit 40 Stunden. Sie kann arbeitsvertraglich bis zu 6 Stunden wöchentlich verlängert werden; § 43 Abs. 3 findet entsprechend Anwendung.
(2) Die Arbeitszeit darf nur in Ausnahmefällen, wenn es der Betrieb erfordert, auf mehr als zwei Zeitabschnitte des Tages verteilt werden.

Einordnung: Hier ist davon auszugehen, dass sich aus den genannten Zeiträumen regelmäßig Wochenarbeitszeiten von 40 Stunden und mehr ergeben können. 46 Wochenstunden sind im Geltungsbereich des NV Bühne keine Seltenheit. Der Tarifvertrag nähert sich damit sichtbar der legalen Obergrenze von 48 Stunden pro Woche.
Die unter §64 (2) anklingende Aufteilung der täglichen Arbeitszeit auf Vormittags- und Abendprobe wird von vielen Theatern regelmäßig genutzt. Hierdurch ergeben sich für Beschäftigte zusätzliche Wege von- und zur Arbeit oder zusätzlich zur Tagesarbeitszeit tote Wartezeit in den wenigen Stunden zwischen den Proben.

Nichtverlängerung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(§42 und §43)

§ 42 Nichtverlängerungsmitteilung
(1) Die Nichtverlängerungsmitteilungen richten sich nach den für die einzelnen Beschäftigtengruppen geltenden Sonderregelungen.

§ 43 Ordentliche Kündigung
(1) Das Recht der ordentlichen Kündigung kann im Arbeitsvertrag nur so vereinbart werden, dass zum Schluss eines Vertragsjahrs oder einer Spielzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden darf. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 61 Nichtverlängerungsmitteilung – Solo
(1) Das Arbeitsverhältnis endet mit dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Ein mindestens für ein Jahr (Spielzeit) abgeschlossener Arbeitsvertrag verlängert sich zu den gleichen Bedingungen um ein Jahr (Spielzeit), es sei denn, eine Vertragspartei teilt der anderen bis zum 31. Oktober der Spielzeit, mit deren Ablauf der Arbeitsvertrag endet, schriftlich mit, dass sie nicht beabsichtigt, den Arbeitsvertrag zu verlängern (Nichtverlängerungsmitteilung). Besteht das Arbeitsverhältnis am Ende einer Spielzeit ununterbrochen mehr als acht Jahre (Spielzeiten), muss die Nichtverlängerungsmitteilung der anderen Vertragspartei bis zum 31. Juli der jeweils vorangegangenen Spielzeit schriftlich zugegangen sein. […]

Einordnung: Salopp gesagt, handelt es sich bei dieser Regelung um eine Kettenbefristung. Der Vertrag wird in der Praxis jedes Jahr um ein weiteres Jahr (=Spielzeit) verlängert. Seltener kommen auch Vertragslaufzeiten von zwei Jahren vor.

Daraus ergibt sich für die Arbeitgeberseite der offensichtliche Vorteil, Verträge nach Belieben jährlich- oder zweijährig auslaufen zu lassen. Dazu muss für die Nichtverlängerungsmitteilung die Frist des 31. Oktober eingehalten werden.

Diese Frist gilt selbstverständlich auch für die Arbeitnehmerseite. Hier muss aber unterstrichen werden, dass die Nichtverlängerung/Beendigung des Vertrages nur zu diesem einen Datum im Jahr möglich ist. Eine “normale” ordentliche Kündigung ist im NV Bühne weder vorgesehen noch möglich (bzw. extrem eingeschränkt in §43, von dem seltenen Gebrauch gemacht wird). Verpassen Arbeitnehmer die Frist des 31. Oktober, sind sie für mehr als ein weiteres Jahr fest an ihren Vertrag und damit an das Theater gebunden!

Die letzten beiden Auszüge aus dem NV Bühne stehen für sich und bleiben unkommentiert:

Schiedsgerichtsbarkeit
§ 53 Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im Sinne des § 2 Arbeitsgerichtsgesetz zwischen den Arbeitsvertragsparteien sind unter Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit ausschließlich die von den vertragschließenden Parteien dieses Tarifvertrags nach Maßgabe der vereinbarten Bühnenschiedsgerichtsordnungen eingesetzten Schiedsgerichte zuständig.

Hausordnung
§ 47 Ordnungsausschuss
(1) Für die einzelnen Beschäftigtengruppen wird ein Ordnungsausschuss gebildet. Er besteht aus drei Mitgliedern sowie gleich vielen Ersatzmitgliedern. Sie werden von den jeweiligen Gruppenmitgliedern gewählt. Der Ordnungsausschuss wählt einen Obmann. […]
(2) Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen können vom Arbeitgeber gemeinsam mit dem Ordnungsausschuss durch Verwarnung oder Bußgeld geahndet werden. Bußgelder dürfen im einzelnen Fall den Betrag von vier Tagesgagen nicht übersteigen. Das Mitglied ist vorher zu hören.

FAU Ruhr beim Rat von Unten

Der Wunsch nach Organisation und basisdemokratischen Politikangeboten ist anhaltend hoch: Am vergangenen Wochenende sind wir als FAU Ruhrgebiet der Einladung der Initiative Demokratischer Konföderalismus zum Rat von Unten in Bochum gefolgt. Das Ziel:

Einen langfristigen Ort schaffen, an dem wir unsere Visionen einer demokratischen Selbstverwaltung miteinander teilen können, einen Ort, an dem wir zusammenkommen, um uns besser kennenzulernen, lebhaft zu diskutieren, uns zu vernetzen und Kräfte zu bündeln.

In spannenden Gesprächsrunden konnten wir miterleben, wie viel kämpferisches Potenzial im Ruhrgebiet steckt, weit über Wahlkampfgetöse und Bitten an die Politik hinaus. Der IDK gebührt unser herzlicher Dank für die gelungene Organsation der Veranstaltung.

Antifaschismus bleibt Handarbeit und somit wollen wir unsere Kooperationen mit lokalen Organisationen weiter ausbauen. Einfach wird das nicht sein, aber wir haben die Mittel und Methoden, um es möglich zu machen.

Ihr wollt Teil davon werden oder mit uns über die Ideen dazu sprechen? Dann kommt doch zu unseren FAU-Cafés in Dortmund und Duisburg oder zum FAU-Stand beim Anarchistischen Parkfest in Dortmund.

Termine der FAU im Sommer 2024

Datum/Zeit Veranstaltung
01.08.2024
18:00 - 19:30
Dortmund: FAU-Café und Gewerkschaftliche Erstberatung
Union Salon, Dortmund Nordrhein-Westfalen
03.08.2024
16:00 - 20:00
Bochum: FAU Ruhrgebiet beim 3. Initiativenflohmarkt
Quartierhalle in der Kofabrik Bochum, Bochum Nordrhein-Westfalen
09.08.2024
18:00 - 20:00
Duisburg: FAU-Café und Gewerkschaftliche Erstberatung
Syntopia, Duisburg
24.08.2024 - 25.08.2024
22:00 - 6:00
Soliparty: Eine gemischte Tüte Solidarität
AZ Mülheim, Mülheim an der Ruhr

Der 1. Mai im Ruhrgebiet

Ein Gedankenspiel: Was, wenn der 1. Mai 2024 die letzte Gelegenheit gewesen wäre, um vernehmbar für die Rechte der internationalen Arbeiter*innenklasse einzutreten? Er wäre sang- und klanglos verklungen.

Der 1. Mai 2024 war für viele aus der FAU Ruhr ein Tag der gemischten Gefühle: Da war die DGB-Latschdemo in Dortmund mit Revoluzzer-Mackergehabe, ritualisierten Sprechchören, asynchronem Getrommel und insgesamt eher befremdlichem Charakter. Ein Teilnehmer:

Ich bin fast sicher: Niemand ging hiervon heim mit dem Gedanken: Damit haben wir etwas für die soziale Revolution getan. Noch ein paar solcher Demos, dann sind wir frei.

Nebenan in Duisburg fanden sich auf der Gewerkschaftsdemo immerhin zwanzig Personen, darunter auch Leute, die unseretwegen gekommen sind und sich uns angeschlossen haben. Von denen sind die meisten mit ins Syntopia gekommen, um sich über die FAU zu informieren.

Auch in Dortmund fand der angenehmere Part nach der Demo statt, nämlich auf dem wunderbaren Stadtteilfest im Union Salon: Einladend, vielfältig, manchmal laut, manchmal leise, mit echter Basisarbeit im Gespräch am Infostand und dem von vielen geteilten Eindruck: So fühlt sich das richtig an.

Einer der Organisierenden:

Es waren dreihundert bis fünfhundert Menschen da. Davon sicher so um die zweihundert Leute außerhalb der linken Szene, sehr viele Kinder und Familien. Wir sind seit einem halben Jahr dabei in unserer Nachbarschaft mit dem Raum zu wirken – das ist ein absoluter Meilenstein für unsere Basisarbeit.

Uns bestärkt das darin, am 1. Mai ganz besonders und im Rest des Jahres auch den Schwerpunkt unserer Arbeit mit genau diesem Fokus zu versehen: Gegenmacht von unten tatsächlich zu organisieren und nicht nur lautstark zu bekunden, dass man das tue.

Aktivitäten der FAU Ruhr zum 1. Mai

Der 1. Mai ist der traditionelle Kampftag der Arbeiter*innenklasse und der Tag, an dem wir auf der Straße laut, zahlreich und eindringlich für ein besseres Leben streiten. Hier stellen wir die Termine vor, welche die FAU Ruhr anbietet und an denen sie teilnimmt. Stoßt zu uns, seid dabei!

Bochum

  • Am Vorabend des 1. Mai, also am 30. April, findet die jährliche revolutionäre Vorabenddemo statt. Wir werden zusammen mit allen, die sich dem antifaschistischen Widerstand anschließen, um 19 Uhr vor dem Bochumer Hauptbahnhof losgehen.

Dortmund

  • 11 Uhr: Start der Gewerkschaftsdemo am Theatervorplatz Dortmund (Platz der Alten Synagoge 1). Ihr findet uns bei den FAU-Fahnen.
  • Ab 14 Uhr: Straßenfest zum 1. Mai im und um den Union Salon (Siegfriedstraße 14, 44137 Dortmund) mit FAU-Stand.

Duisburg

  • 10 Uhr: Wir treffen uns um 10 Uhr am Syntopia und fahren mit der Straßenbahn zur Gewerkschaftsdemonstration in Duisburg-Hamborn. Schließt euch gerne an und lasst uns gemeinsam auf die Straße gehen!
  • 11 Uhr: Start der Gewerkschaftsdemo am Amtsgericht Hamborn (Straßenbahnlinie 903). Ihr findet uns bei den FAU-Fahnen.
  • Ab 14 Uhr ist das Syntopia (Gerokstr. 2, 47053 Duisburg, Haltestelle: Pauluskirche) geöffnet. Dort wird es einen FAU-Info- und Büchertisch geben. Tauscht euch mit uns bei Kuchen, Kaffee und Kaltgetränken aus!
  • Ab 16 Uhr stellen sich die Basisgewerkschaft FAU und die Stadtteilgruppe Hochfeld Solidarisch in kurzen Vorträgen vor.

Freizeittreffen im Juli in Bochum

Am 22.07.23 von 15-17 Uhr findet unser Freizeittreffen in Bochum im Botopia (Griesenbruchstr. 9) statt.

Wir laden alle Neugierigen und Interessierten als auch Mitglieder ein, vorbei zu kommen und sich bei Kaffee, Tee und Kuchen gemeinsam kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen. Wir werden dort Fragen beantworten und gemeinsam unsere Kräfte sammeln.

Wir freuen uns drauf!

FAU Ruhr beim Anarchistischen Parkfest 2023 in Dortmund

Wie letztes Jahr sind wir auch diesmal wieder beim Anarchistischen Parkfest in Dortmund dabei. Wenn ihr uns kennen lernen wollt, ist das genau der richtige Zeitpunkt. Wir werden dort mit unserem Büchertisch anwesend sein und euch gerne eure Fragen beantworten!

Aus der offiziellen Ankündigung:

Hey, bald geht’s wieder los! Das Anarchistische Parkfest im Blücherpark in Dortmund startet wieder durch. Am Samstag, den 17. Juni 2023, wollen wir mit euch einen entspannten Tag verbringen und uns bei gutem Essen, kühlen Getränken und cooler Musik über die Welt und wie sie sein könnte austauschen.
Unser Ziel ist es, eine entspannte Atmosphäre für politische Gruppen, Musik, Kultur und Begegnungen zu schaffen. Von 12 bis 20 Uhr könnt ihr euch auf ein buntes Bühnenprogramm mit Musik, Reden und Poesie freuen. Außerdem sind einige Gruppen und Einzelpersonen mit Infoständen vor Ort. Wir bieten auch ein großes (veganes) Essensangebot und es wird auch ein Kinderprogramm geben – inklusive einer Hüpfburg!

Anarchistische Gruppe Dortmund zum Anarchistisches Parkfest, https://agdo.blackblogs.org/parkfest/

Wir freuen uns auf euch!

Freizeittreffen zum Kennenlernen der FAU Ruhr: Spazierengehen auf der Halde Rheinelbe

Die FAU Ruhrgebiet wird sich mit ihrer Sektion östliches Ruhrgebiet am 18.05.23 um 14 Uhr zu einem entspannten Spaziergang auf die Halde Rheinelbe an der Stadtgrenze Bochum/Gelsenkirchen/Essen treffen. Eingeladen sind alle die sich für unsere gewerkschaftliche Arbeit interessieren und uns kennen lernen wollen.

Nehmt gerne etwas zu Essen mit, dann können wir untereinander teilen und somit gemeinsam ein zweites Frühstück einnehmen. Wir wollen mit euch über die Dinge ins Gespräch kommen, die euch beschäftigen und neue Ideen und Energie für die kommenden Arbeitskämpfe sammeln.

Treffpunkt ist die Haltestelle Gesamtschule Ückendorf um 14 Uhr (recht schnell mit der Bahn 302 vom Gelsenkirchener Hauptbahnhof zu erreichen; oder auch mit dem Rad über die dortigen Trassen)

Gegen 16:30 Uhr machen wir uns dann wieder auf den Rückweg.

Wenn es dazu noch Fragen gibt, meldet euch bei ruhr-ost-kontakt(ät)fau.org .

Öffentlicher Dienst – Arbeitskampf beendet?

Ende April hat sich die Verdi mit dem Arbeitgeberverband VKA geeinigt. Für den Tarifvertrag öffentlicher Dienst „TVöD“ sollen Lohnerhöhungen mit einem Sockelbetrag von 340 € umgesetzt werden, allerdings eingebunden in eine lange Laufzeit von 24 Monaten und wirksam erst ab März 2024. Vorher soll eine gestückelte Auszahlung des „Inflationsausgleiches“ (3000 € steuerfrei) uns und unsere Kolleg*innen abspeisen. Die Arbeitgeber sparen sich mit diesem Kniff unter Anderem Sozialabgaben, die uns später bei der Rente fehlen werden. Medial begleitet wurde dieser Kompromiss von einer einseitigen Berichterstattung zum Vorteil der Arbeitgeber. In Zeitung und Nachrichtensendungen hieß es, dass das Land im Angesicht der Warn(!)streiks kurz vorm Zusammenbruch stehe, die Auswikungen unzumutbar wären und ohnehin alle Arbeiter*innen aus Egoismus streiken würden. Dieser abentuerlichen Sicht auf den Arbeitskampf wollen wir ausdrücklich wiedersprechen.
Es war hinsichtlich der Auswirkung des Streiks nur ein Vorgeschmack auf das, wozu wir Arbeiter*innen fähig sind. Wir handeln dabei nicht aus Egoismus, sondern aus Solidarität! Selbst Verbesserungen in Teilbereichen des Lebens können anderen Menschen Mut machen und unsere zukünftige Verhandlungsmacht stärken.

Wir als FAU haben uns an den zurückliegenden Streiks und Aktionen beteiligt- aber nicht, um wieder einmal einen schlechten Kompromiss mit Reallohnverlust zu „erkämpfen“. Die Verhandlungsergebnisse sind nicht ausreichend und wir sind davon überzeugt, dass der Kampfeswille bei den Kolleg*innen eine angemessen harte Auseinandersetzung für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen ermöglicht hätte. Die Zeit, um substantielle Verbesserungen in den Betrieben zu erkämpfen ist jetzt! Besser heute als Morgen muss kämpferisch die Vier-Tage-Woche durchgesetzt werden. Es muss Lohnerhöhungen geben, die unsere Existenz sichern und es müssen Schritte ergriffen werden, um die Betriebe in Selbstverwaltung zu übernehmen. Wir stehen an der Seite unserer Kolleg*innen, egal ob- und wo sie gewerkschaftlich organisiert sind. Die wirklichen Verbesserungen, die wir hier skizzieren, wird es aber nur mit einer kämpferischen Basisgewerkschaft geben.

Die Abstimmung über das Ergebnis bei der Verdi laufen noch bis zum 12. Mai. Schickt diesen Text also gerne an noch untentschlossende Kolleg*innen. Zusammen können wir weiterkämpfen, es liegt an euch.

Solidarische Grüße
die FAU Duisburg/Ruhrgebiet

Der 1. Mai 2023 im Ruhrgebiet

Duisburg

1.Mai mit „Hochfeld Solidarisch“ und der FAU im Syntopia

Verbringt den 1.Mai mit uns im und ums Syntopia. Fahrt vormittags mit uns gemeinsam zur Gewerkschftsdemo nach Hamborn und/oder schaut ab 14 Uhr im Syntopia vorbei.

Wir treffen uns um 10 Uhr am Syntopia und fahren gemeinsam mit der Straßenbahn zur Gewerkschaftsdemo in Hamborn. Schließt euch gerne an und lasst uns gemeinsam auf die Straße gehen!

Ab 14 Uhr ist die Tür des Syntopias dann geöffnet. Die Basisgewerkschaft FAU und die Stadtteilgruppe „Hochfeld Solidarisch“ stellen sich in kurzen Vorträgen vor (um 16 Uhr). Euch erwarten Infostände und ein Büchertisch. Tauscht euch mit uns bei Kuchen, Kaffee und Kaltgetränken aus.

Für einen kämpferischen Tag der Arbeiter*innenbewegung, – gerade in Zeiten von Krise, Teuerungen und des sozialen Kahlschlags! Für eine starke soziale Bewegung von unten!

Programm

10 Uhr: Treffpunkt am Syntopia zur gemeinsamen Fahrt zur 1. Mai Demo in Hamborn
10:18 Uhr 903 von Pauluskirche, Zustiegmöglichkeit um 10:26 Uhr am HBF

11 Uhr: Gemeinsame Teilnahme an der 1. Mai Demonstration, Hamborn Rathaus
Ihr findet uns bei den schwarz-roten Fahnen

14-18 Uhr: 1. Mai Get-together im und ums Syntopia.
Mit Infoständen und Büchertisch, Kaffee, Kuchen und Kaltgetränken.

16 Uhr: Die Basisgewerkschaft FAU und die Stadtteilgruppe „Hochfeld Solidarisch“ stellen sich in kurzen Vorträgen vor.