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Hartz IV und die Corona-Krise

Die Corona-Krise ist auch ein Klassenproblem

Wer in diesen Tagen nicht genug Einkommen oder Vermögen zum Leben hat, der und die kann vorübergehend bis Ende Juni (30.06.) in einem vereinfachten Verfahren Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, auch Hartz IV genannt, beim örtlichen Jobcenter beantragen.

Die Vereinfachungen bestehen darin,

  1. dass der Antrag telefonisch, per E-Mail oder per Post gestellt werden kann.

    Wir empfehlen, eine E-Mail oder ein Einschreiben per Post zu schicken. Beim Kontakt mit dem Jobcenter ist es hilfreich, einen Nachweis für die eigenen Unterlagen zu haben. Es ist schon vor dem Corona-Chaos zu häufig vorgekommen, dass Post in den Jobcentern verloren ging. Wer keinen Drucker hat, um die Antragsformulare auszudrucken, der und die kann auch alle erforderlichen Angaben formlos, also handschriftlich ohne Formular machen. Wer eine E-Mail schickt, soll die ausgefüllten Antragsformulare oder die formlosen Angaben handschriftlich unterschrieben einscannen oder abfotografieren. Es ist weiterhin möglich, ein Fax als Eingangsnachweis für die eigenen Unterlagen zu senden. Wer ein Fax sendet, muss anschließend das Original per Post hinterher schicken.

  2. dass eine Überprüfung der Vermögensverhältnisse entfällt.

    Es genügt eine Erklärung darüber, dass kein erhebliches Vermögen zur Verfügung steht.

    • Nach § 12 SBG II ist ein erhebliches Vermögen nach Alter gestaffelt.
      Personen unter 21 Jahren dürfen pauschal ein Vermögen in Höhe von 3.850 € haben. Ab 21 berechnet es sich pro Person aus Lebensalter mal 150 € plus 750 € pro Person. Beispiel: Eine 50 Jahre alte Person darf also als Vermögen (50 x 150) + 750 = 8.250 € haben.
    • Eventuell ist, in Anlehnung an das Wohngeldgesetz, ein erhebliches Vermögen aber erst eines über 60.000 €. Diese Regelung ist noch unklar.
  3. dass die Kosten der Unterkunft, also die Warmmiete, in voller Höhe anerkannt werden und niemand aufgefordert wird, die Mietkosten zu senken.
  4. dass nicht das Einkommen der letzten sechs Monate, sondern nur noch das Einkommen des letzten Monats berücksichtigt wird.

Diese vorübergehenden Änderungen könnt ihr »hier nachlesen:
Dort sind auch die Antragsformulare und Merkblätter verlinkt.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV bekommen zu können:

  1. Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter
  2. Erwerbsfähigkeit
    Unabhängig davon, ob jemand arbeitet oder nicht, die Fähigkeit, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Wer nicht länger als voraussichtlich sechs Monate krank geschrieben ist, ist erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes.
  3. Hilfebedürftigkeit
    Wer seinen Lebensunterhalt (und den seiner Familie) nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sicherstellen kann. Wer also kein erhebliches Vermögen (siehe oben) und kein (ausreichendes) Einkommen hat. Hier stellt das Jobcenter dem Bedarf (Warmmiete plus Regelleistung) das Einkommen (abzüglich Freibeträge) gegenüber. Einen offiziellen Freibetrags-Rechner findet ihr »hier
  4. Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Von dem Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV grundsätzlich ausgeschlossen sind

  • Personen, die sich länger als sechs Monate in einer Klinik aufhalten,
  • inhaftierte Personen,
  • Einwanderer, die zum Zweck der Arbeitssuche hier sind und
  • Auszubildende sowie Studierende.

Anträge wirken auf den 1. des Monats, in dem sie gestellt werden, zurück. Also beispielsweise ein Antrag, der Ende April gestellt wird, wirkt auf den 1. April zurück und wenn ein Leistungsanspruch besteht, dann werden die Leistungen ab dem 1. April erbracht. Als Antragsdatum gilt der Tag, an dem das Jobcenter erstmals Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit bekommt. Ihr könnt beispielsweise Ende April eine unterschriebene Erklärung („Ich beantrage Arbeitslosengeld II“) mit einem Nachweis für eure Unterlagen ans Jobcenter schicken und die Antragsunterlagen und Nachweise im Mai nachreichen. Arbeitslosengeld II erhaltet ihr dann, sofern ihr einen Anspruch habt, ab dem 1. April.

Wenn ihr Fragen habt
dann sprecht uns gerne auf unseren neuen
Anrufbeantworter unter 0203 / 87 84 34 10
oder schreibt uns eine Mail an faudu-beratung[at]fau.org.
Wir melden uns dann zeitnah bei euch.